Hannweber Studios
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Dienst- und Werkleistungen

Hannweber Studios, Inhaber Mike Hannweber, Rankenstr. 2, 59387 Ascheberg

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen zwischen Hannweber Studios (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie erfassen insbesondere: Konzeption und Erstellung von Websites und Karriereseiten, Foto- und Videoproduktion, 360°-Aufnahmen, Social-Media-Leistungen, Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen, Beratungs- und Einrichtungsleistungen zu KI-Werkzeugen sowie laufende Betreuungsleistungen.

(2) Für den Online-Selbstlernkurs („KI-Kompetenz-Grundschulung") gelten ausschließlich die gesonderten AGB für digitale Inhalte.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber erhält vor Vertragsschluss ein schriftliches Angebot mit festem Preis und festem Leistungsumfang. Angebote sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien oder durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt).

(3) Erstgespräch und Angebotserstellung sind kostenlos und begründen keine Zahlungspflicht.

§ 3 Leistungsumfang, Korrekturschleifen, Änderungen

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das unterzeichnete Angebot. Auf der Website dargestellte Pakete und Preise sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen.

(2) Im Festpreis enthalten sind zwei Korrekturschleifen (bei Paket „Dominieren": drei), sofern das Angebot nichts anderes ausweist. Eine Korrekturschleife ist ein gesammelter Durchgang von Änderungswünschen des Auftraggebers zu einem vorgelegten Arbeitsstand, übermittelt in einer zusammenhängenden Rückmeldung.

(3) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang oder die enthaltenen Korrekturschleifen hinausgehen, werden vor Ausführung als Zusatzangebot unterbreitet. Ohne Beauftragung in Textform entsteht keine Vergütungspflicht des Auftraggebers und keine Leistungspflicht des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung. Vom Auftragnehmer eingebundene Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) sind sorgfältig erstellte Vorlagen; ihre rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit: Texte oder Stichpunkte zu seinen Leistungen, vorhandenes Bildmaterial, erforderliche Zugänge (insbesondere Domain, Google-Unternehmensprofil, Meta-Werbekonto) sowie eine entscheidungsbefugte Person für Freigaben.

(2) Vereinbarte Umsetzungszeiträume beginnen mit Vorliegen aller erforderlichen Inhalte und Zugänge. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend; nach ergebnislosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen kann der Auftragnehmer bereits erbrachte Leistungen anteilig abrechnen.

(3) Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Angaben (z. B. Öffnungszeiten, Preise, Leistungsbeschreibungen) ist der Auftraggeber verantwortlich. Er sichert zu, dass gelieferte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Bei Projektleistungen sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei Abnahme bzw. Freischaltung. Leistungen mit einer Vergütung unter 500 € netto werden nach Abschluss in einer Summe berechnet. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum.

(3) Monatliche Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, auf Wunsch per SEPA-Lastschrift.

(4) Fremdkosten (insbesondere Werbebudgets, Lizenz- und Hostinggebühren Dritter) sind nicht Bestandteil der Vergütung. Werbebudgets zahlt der Auftraggeber unmittelbar an den jeweiligen Anbieter aus eigenem Konto (§ 9 Abs. 2).

§ 6 Abnahme

(1) Werkleistungen gelten mit Freigabeerklärung des Auftraggebers in Textform als abgenommen.

(2) Erklärt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Übergabe der fertigen Leistung weder Abnahme noch konkrete Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer bei Übergabe auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.

(3) Die Nutzung der Leistung im Geschäftsbetrieb steht der Abnahme gleich.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Fotos, Filme, Grafiken, Texte, Website-Inhalte) unbefristete, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrechte für eigene geschäftliche Zwecke.

(2) Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer (§ 29 Abs. 1 UrhG). Rohdaten sind nicht geschuldet; ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart werden.

(3) Domain, Hosting-Verträge und Konten (Google-Unternehmensprofil, Social-Media- und Werbekonten) laufen auf den Namen des Auftraggebers.

(4) Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Arbeiten zur Eigenwerbung zeigen (Portfolio, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht bei Vertragsschluss oder später in Textform widerspricht. Vertraulich gekennzeichnete Projekte sind ausgenommen.

§ 8 Dreharbeiten, Foto- und Videoaufnahmen

(1) Termine für Drehtage und Shootings werden einvernehmlich festgelegt. Sagt der Auftraggeber später als 48 Stunden vor dem Termin ab, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von 25 % des auf den Termin entfallenden Vergütungsanteils berechnen; bei Absage wegen höherer Gewalt oder Witterung (Außenaufnahmen) entfällt die Pauschale und der Termin wird nachgeholt.

(2) Von jeder Person, die erkennbar im Bild erscheint, holt der Auftragnehmer vor der Aufnahme eine schriftliche Einwilligung ein (Muster stellt der Auftragnehmer). Der Auftraggeber wirkt darauf hin, dass nur einwilligende Personen am Set anwesend sind. Der Widerruf einer Einwilligung berührt die Vergütung nicht; der Auftragnehmer passt betroffene Materialien gegen Aufwandsvergütung an.

(3) In Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens finden Aufnahmen ausschließlich in mit der Einrichtung schriftlich vereinbarten Bereichen und Zeiten statt. Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner erscheinen nicht im Bild; gleiches gilt für personenbezogene Unterlagen, Namensschilder und Bildschirminhalte.

§ 9 Besondere Bedingungen für Recruiting-Leistungen

(1) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Produktions-, Einrichtungs- und Betreuungsleistungen (Werk- bzw. Dienstleistung), nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Zusagen über Anzahl oder Qualität von Bewerbungen oder Einstellungen werden nicht getroffen. Der Auftragnehmer betreibt keine Arbeitsvermittlung.

(2) Werbebudgets zahlt der Auftraggeber unmittelbar an den Plattformbetreiber (z. B. Meta) aus seinem eigenen Werbekonto. Der Auftragnehmer erhält lediglich Verwaltungszugriff. Konto, Zahlungsdaten und Kampagnendaten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu.

(3) Stellenanzeigen und Kampagneninhalte werden dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Der Auftragnehmer gestaltet nach bestem Wissen diskriminierungsfrei im Sinne des AGG; die arbeitsrechtliche Verantwortung für freigegebene Stellenanzeigen liegt beim Auftraggeber als Arbeitgeber.

(4) Bewerbungen und Bewerberdaten laufen unmittelbar an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer verarbeitet Bewerberdaten nur, soweit dies zur technischen Einrichtung erforderlich ist; Einzelheiten regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 10 Laufende Betreuung

(1) Umfang und Vergütung der monatlichen Betreuung ergeben sich aus dem Angebot. Nicht ausgeschöpfte Inklusivleistungen (z. B. Änderungszeiten) verfallen mit Monatsende und werden nicht übertragen.

(2) Betreuungsverträge haben keine Mindestlaufzeit und sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Endet die Betreuung, unterstützt der Auftragnehmer auf Wunsch die Überführung des Hostings auf den Auftraggeber gegen Aufwandsvergütung. Zugänge werden vollständig übergeben.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe: Zunächst hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Ausfälle, Änderungen oder Einstellung von Diensten Dritter (z. B. Hosting-Plattformen, Google, Meta, Telefonie-Anbieter) haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Er wird den Auftraggeber über ihm bekannte wesentliche Änderungen informieren.

(4) Eine Datensicherungspflicht des Auftragnehmers für Systeme des Auftraggebers besteht nur, soweit vereinbart.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026